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Norm-Wissen

TR Instandhaltung Betonbauwerke (DIBt): Was Betreiber wissen müssen

Die Technische Regel des DIBt löste 2021 die frühere DAfStb-Instandsetzungsrichtlinie ab und strukturiert die Instandhaltung von Betonbauwerken neu.

Die TR Instandhaltung Betonbauwerke des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) ersetzt seit 2021 schrittweise die bisherige DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“. Sie regelt, wie Betonbauwerke geplant instand gehalten und instand gesetzt werden — und welche Dokumentations- und Überwachungspflichten dabei für Betreiber, Sachkundige Planer und Fachbetriebe gelten.

Was ist die TR Instandhaltung Betonbauwerke?

Die TR Instandhaltung ist eine Technische Regel, die das DIBt als Nachfolge der DAfStb-Instandsetzungsrichtlinie veröffentlicht hat. Sie beschreibt die Planung, Ausführung und Überwachung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Betonbauwerken.

Im Unterschied zur Vorgängerregelung verankert die TR Instandhaltung den Instandhaltungsplan als zentrales, fortzuschreibendes Dokument und betont die durchgängige Prozesskette von der Inspektion bis zur Überwachung.

Für wen gilt die TR Instandhaltung?

Die Regel richtet sich an alle Beteiligten der Betoninstandhaltung:

  • Betreiber von Betonbauwerken — verantwortlich für die regelmäßige Inspektion und Fortschreibung des Instandhaltungsplans
  • Sachkundige Planer (SLP) — erstellen Instandsetzungspläne und bewerten Schäden
  • Ausführende Fachbetriebe — führen Instandsetzungen aus und betreiben Eigenüberwachung
  • Fremdüberwachungsstellen — prüfen die Eigenüberwachung der Fachbetriebe

Die Prozesskette: Inspektion, Instandhaltungsplan, Instandsetzungsplan, Überwachung

Die TR Instandhaltung beschreibt einen durchgängigen Ablauf: Aus regelmäßigen Inspektionen wird der Zustand des Bauwerks bewertet. Auf dieser Basis wird der Instandhaltungsplan fortgeschrieben. Bei festgestelltem Instandsetzungsbedarf erstellt der Sachkundige Planer einen Instandsetzungsplan, den der Fachbetrieb ausführt und durch Eigenüberwachung dokumentiert.

Instandhaltungsplan: Inhalt und Aktualisierungspflicht

Der Instandhaltungsplan dokumentiert den Zustand des Bauwerks, die geplanten Inspektions- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie deren Intervalle. Er ist kein einmaliges Dokument, sondern muss nach jeder Inspektion und Maßnahme fortgeschrieben werden.

Eigen- und Fremdüberwachung

Bei Instandsetzungsarbeiten ist die Eigenüberwachung durch den ausführenden Fachbetrieb verpflichtend. Diese umfasst Stichprobenpläne und Prüfprotokolle. Je nach Maßnahme kommt eine Fremdüberwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle hinzu, die die Eigenüberwachung kontrolliert.

Haftungskonsequenzen bei fehlender Dokumentation

Fehlt eine lückenlose Dokumentation der Inspektionen und Instandsetzungen, kann der Betreiber im Schadensfall seine Verkehrssicherungspflicht nur schwer nachweisen. Das kann zu Haftungs- und Versicherungsproblemen führen — eine revisionssichere Dokumentation ist daher zentral.

Wie BetonPrüfung bei der Umsetzung hilft

BetonPrüfung bildet die gesamte Prozesskette digital ab: vom Bauwerk-Kataster über die automatische Fristenüberwachung bis zur revisionssicheren Eigen- und Fremdüberwachungsdokumentation — inklusive Vier-Rollen-Modell für alle Beteiligten.

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