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Norm-Wissen

DIN 1076 Bauwerksprüfung: Pflicht für Kommunen?

Die DIN 1076 regelt die Überwachung und Prüfung von Ingenieurbauwerken im Zuge von Straßen und Wegen — mit klaren Prüfintervallen.

Die DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen — Überwachung und Prüfung“ legt fest, in welchen Abständen Brücken und andere Ingenieurbauwerke geprüft werden müssen. Sie ist die maßgebliche Grundlage für die Bauwerksprüfung im Verkehrsbereich — und wirft für Kommunen regelmäßig die Frage auf, ob sie verpflichtend gilt.

Was regelt DIN 1076?

Die DIN 1076 beschreibt Art, Umfang und Zeitabstände der Überwachung und Prüfung von Ingenieurbauwerken wie Brücken, Tunneln, Stützwänden und Lärmschutzwänden im Zuge von Straßen und Wegen.

Für wen ist DIN 1076 verpflichtend?

Für Bundes- und Landesstraßen ist die Anwendung der DIN 1076 über Verwaltungsvorschriften verbindlich. Für kommunale Bauwerke ergibt sich die Anwendung in der Regel mittelbar — über die Verkehrssicherungspflicht und die Einordnung der Norm als allgemein anerkannte Regel der Technik.

Prüfintervalle: Haupt-, einfache und Sichtprüfung

Die DIN 1076 unterscheidet verschiedene Prüfarten mit unterschiedlichen Intervallen:

  • Hauptprüfung: alle 6 Jahre (umfassende handnahe Prüfung)
  • Einfache Prüfung: alle 3 Jahre (zwischen den Hauptprüfungen)
  • Laufende Beobachtung und Besichtigung: in kürzeren Abständen, u. a. jährliche Besichtigung

Wer darf nach DIN 1076 prüfen?

Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 dürfen nur durch qualifizierte, sachkundige Bauwerksprüfer durchgeführt werden, die über entsprechende Ausbildung und Erfahrung verfügen.

Pflicht oder Empfehlung für kommunale Brücken?

Auch wenn die DIN 1076 für Kommunen nicht immer ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben ist, gilt sie als allgemein anerkannte Regel der Technik. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen Kommunen ihre Bauwerke regelmäßig prüfen — die DIN 1076 liefert dafür den anerkannten Maßstab. Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung.

Überschneidungen mit TR Instandhaltung DIBt

Während die DIN 1076 die Prüfintervalle und -arten regelt, beschreibt die TR Instandhaltung die Planung und Ausführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Beide greifen ineinander: Prüfergebnisse nach DIN 1076 fließen in den Instandhaltungsplan ein.

Wie BetonPrüfung DIN-1076-Prüffristen verwaltet

BetonPrüfung hinterlegt die DIN-1076-Intervalle pro Bauwerk und überwacht die Fristen automatisch per Ampelsystem. So gehen Haupt- und einfache Prüfungen kommunaler Brücken nicht mehr unter.

DIN 1076 Prüffristen automatisch überwachen — für Kommunen und Betreiber.

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